Nach unserer Kirchenverfassung sind Pfarramt und Kirchenvorstand für die Gottesdienste verantwortlich. Beide haben entschieden, die Empfehlung der Landeskirche anzuwenden.
Danach sind Gottesdienste möglich, unterliegen aber strengen Auflagen.
In beiden Gemeinden werden jeden Sonntag Gottesdienste gefeiert. Der Gemeindegesang ist wieder erlaubt. Gesangbücher werden wieder ausgegeben.
Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation noch keine Gottesdienste besuchen möchten, wird empfohlen, die medialen Angebote in Rundfunk, Fernsehen und Internet für Gottesdienste und Andacht zu Hause zu nutzen.
Auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland finden sie unter dem Titel "Kirche von zu Hause – Alternativen (nicht nur) in Zeiten von Corona" Hinweise zu Angeboten für PC, Tablet und Smartphone.
Auch Gottesdienste anlässlich von Taufen, Trauungen und Beerdigungen sind erlaubt, allerdings unter den geltenden Hygienebestimmungen. Auskünfte erhalten sie beim Pfarramt.